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Es besteht die Möglichkeit, mittels einer Hinterlegung und in einem einzigen Verfahren vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI) in Genf einen Designschutz in allen Mitgliedstaaten des Haager-Abkommens (gegenwärtig 46 Staaten, Liste unter http://www.wipo.int/treaties/fr/ShowResults.jsp?lang=fr&treaty_id=9)zu erlangen. Ein internationales Modell wird einer nationalen Hinterlegung gleichgestellt, unter Vorbehalt einer allfälligen, von einem nationalen Amt verfügten Schutzverweigerung. Die minimale Schutzdauer beträgt 10 Jahre; in den Staaten, wo die nationale Gesetzgebung eine längere Schutzperiode vorsieht, kann das internationale Modell bis zur maximalen, den nationalen Hinterlegungen gewährten Schutzdauer erneuert werden (in Deutschland: 20 Jahre, in der Schweiz und in Frankreich: 25 Jahre).
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