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Neue Erfindungen, die eine erfinderische Tätigkeit aufweisen und sich für eine industrielle Anwendbarkeit eignen, können mittels Patenten während maximal 20 Jahren geschützt werden.
Die Erfindung kann zum Beispiel aus einem neuen Produkt, einer Methode, einem Herstellungsverfahren usw. bestehen. Die Voraussetzung der Neuheit gilt absolut: jede Offenbarung der Erfindung, sogar mündlich und durch den Erfinder selbst, verhindert eine nachmalige Patentierbarkeit. Es ist daher unabdingbar, dass die Erfindung absolut vertraulich bleibt, bis das Patent eingereicht wird.
Die Erfindung sollte nicht banal und durch einen offensichtlichen Gedankengang erreichbar sein. Die zur Erlangung eines Patentes nötige erfinderische Tätigkeit ist jedoch moderat; ausserordentliche Erfindungen sind die Ausnahme und der technologische Fortschritt besteht aus kleinen sukzessiven Schritten. Falls solch eine sogar relativ kleine Neuerung einen Wettbewerbsvorteil einbringt, sollte die Firma die Möglichkeit der Monopolisierung durch ein Patent oder irgend eine andere Schutzmassnahme des Schutzes in Betracht ziehen.
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Die industrielle Anwendbarkeit kann in jeder Art von Industrie – auch in der Landwirtschaft – realisiert werden. Methoden in der Chirurgie, Therapie und medizinischen Diagnose werden nicht als industrielle Anwendungen eingestuft und sind daher vom Patentschutz ausgeschlossen. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, ästhetische Kreationen, Spielregeln, wirtschaftliche Aktivitäten, die Präsentation von Information usw. gelten normalerweise nicht als Erfindungen.
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