P&TS ist vor dem EPA für die Einreichung von Europäischen Patentanmeldungen zugelassen. Ein Entwurf wird von einem P&TS Patentanwalt aufgrund der erhaltenen mündlichen oder schriftlichen Angaben ausarbeitet. Dieser Entwurf wird dem Anmelder unterbreitet, um die Möglichkeit für Korrekturen oder Ergänzungen vor der Einreichung der Anmeldung zu gewähren.
Europäische Patentübereinkunft
Falls ein Schutz in mehreren europäischen Staaten angestrebt wird, ist eine europäische Anmeldung einfacher und wirtschaftlicher als entsprechende nationale Anmeldungen.
38 Staaten, einschliesslich aller EU-Länder sowie der Schweiz, sind der Europäischen Patentübereinkunft beigetreten (Stand Mai 2012). Die Liste aller Mitgliedstaaten ist beispielsweise auf der Website des Europäischen Patentamts unter www.european-patent-office.org. ersichtlich.
Die Europäische Patentübereinkunft (EPÜ) hat ein europäisches Patent errichtet, das vom Europäischen Patentamt mit Sitz in München erteilt wird.