P&TS ist für die Einreichung von internationalen PCT-Patentanmeldungen zugelassen. Ein Entwurf wird von einem P&TS Patentanwalt aufgrund der erhaltenen mündlichen oder schriftlichen Angaben ausarbeitet. Dieser Entwurf wird dem Anmelder unterbreitet, um die Möglichkeit für Korrekturen oder Ergänzungen vor der Einreichung der Anmeldung zu gewähren.
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Es existiert kein "internationales Patent" als Solches. Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT, Patent Cooperation Treaty) hat jedoch eine internationale Anmeldung implementiert. Eine internationale Anmeldung produziert in jedem der benannten Staaten die gleichen Wirkungen wie ein nationales Patent. Das PCT wurde durch 144 Staaten (Stand May 2012) ratifiziert, einschliesslich der meisten industralisierten Länder. Es ist somit möglich, eine einzige internationale Anmeldung bei einer einzigen Behörde in nur einer Sprache statt mehr als Hundert nationale Anmeldungen einzureichen.
Die Liste aller PCT-Mitgliedstaaten ist beispielsweise auf der Website der OMPI unter http://www.wipo.int/pct/guide/en/gdvol1/annexes/annexa/ax_a.pdf ersichtlich.
Das PCT wird von der Weltorganisation für geistiges eigentum (OMPI) in Genf (Schweiz) verwaltet. Das Erteilungsverfahren setzt jedoch die Mitarbeit von verschiedenen Patentämtern voraus, die in verschiedenen Rollen je nach Nationalität oder Sitz des Anmelders agieren.