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Jahresgebühren nach der Erteilung
Die Dauer des EP-Patents beträgt 20 Jahre, unter der Voraussetzung, dass die Jahresgebühren regelmässig entrichtet werden. Vor der Erteilung sind diese Gebühren beim EPA einzuzahlen, nach der Erteilung sind separate Gebühren für jeden benannten Staat fällig. Es ist möglich, das Patent separat in gewissen Staaten weiterzuverfolgen oder fallenzulassen. In jedem Staat kann das EP-Patent separat von einem Gericht für ungültig erklärt werden.
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