Conditions d'obtention des brevets - Conditions for obtaining a patent - Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten

Schweizer Patentanmeldungen

P&TS kann Sie direkt vor dem eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum vertreten, um Ihre Schweizer Patentanmeldung einzureichen. Ein Entwurf wird von einem P&TS Patentanwalt aufgrund der erhaltenen mündlichen oder schriftlichen Informationen zu der Erfindung ausgearbeitet. Dieser Entwurf wird dem Anmelder unterbreitet, der vor der Anmeldung Korrekturen und/oder Ergänzungen darin anbringen kann. Schweizer Patentanmeldungen haben vor allem den Vorteil, relativ kostengünstig zu sein, da das Erteilungsverfahren möglichst vereinfacht ist.

Das Erteilungsverfahren ist nicht sehr schnell und das Schweizer Patent wird selten vor 4 oder 5 Jahren erteilt. Jedoch ist es möglich, dieses Verfahren zu beschleunigen. Da die Anmeldungen keiner Sachprüfung unterzogen werden, geniesst ein Schweizer Patent eine weniger starke Vermutung der Rechtsgültigkeit als Patente, die nach einer eingehenden Prüfung erteilt werden.
European Patent Application - Brevets Européens - Europäisches Patent

Schweizer Patent: Patentierbarkeitsanalyse

Wenn eine Erfindung bei uns eingereicht wird, beginnen wir mit einer Patentierbarkeitsanalyse, um sicherzustellen, dass die Erfindung die Bedingung der Neuheit erfüllt. Ziel dieser Analyse ist es, den der Erfindung am nächstliegenden Stand der Technik genau zu bestimmen. Der daraus resultierende Bericht enthält eine Liste der von Dritten veröffentlichten Patente und Artikel, welche die Patentierbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnten, sowie Vorschläge bezüglich einer Schutzstrategie

Die Kosten der Patentierbarkeitsanalyse werden gemäss einer im Voraus vereinbarten Pauschale verrechnet, meistens um CHF 3’000.- zuzüglich MwSt, für eine Erfindung mittlerer Komplexität. Beinahe die Hälfte der uns unterbreiteten Erfindungen werden auf Grund der Patentierbarkeitsanalyse aufgegeben, da die Erfinder einsehen, dass die Möglichkeit eines Schutzes den Aufwand und die Kosten nicht rechtfertigen würden. In diesem Fall bedeutet die durchgeführte Patentierbarkeitsanalyse bedeutende Kosteneinsparungen, da die Kosten einer überflüssigen Patentanmeldung vermieden werden können.

Sollte das Verfahren aber mit dem Verfassen einer Patentanmeldung weitergehen, erlaubt die Patentierbarkeitsanalyse diejenigen Merkmale zu bestimmen, welche für ein Projekt, das möglicherweise mehrere Innovationen enthält, effizient geschützt werden können. Ausserdem ist sie hilfreich für das optimierte Verfassen einer späteren Anmeldung, um die Unterschiede zwischen der neuen Erfindung und den in der Analyse ermittelten Dokumenten hervorzuheben. Die Patentierbarkeitsanalyse wird ebenfalls von einer oder mehreren Empfehlungen für eine mögliche Schutzstrategie begleitet, wobei die kommerziellen Aussichten, der Stand der Technik und das Budget des Anmelders berücksichtigt werden.

Dépôt d'une demande de brevet

Schweizer Patent: Anmeldung

Die Patentanmeldung muss beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern eingereicht werden und hat folgende Elemente zu umfassen:

  • Einen Antrag auf Erteilung eines Patentes für die Schweiz
  • Eine Beschreibung des Patentes
  • Einen oder mehrere Ansprüche
  • Die Zeichnungen, auf welche sich die Beschreibung bezieht.

Der Anmeldung wird ein Anmeldedatum und eine Anmeldenummer zugeteilt. Dieses Anmeldedatum kann gegebenenfalls als Prioritätsdatum für Anmeldungen in anderen Ländern beansprucht werden, wenn diese Anmeldungen innerhalb des Prioritätsjahres von der ersten Anmeldung eingereicht werden. Der Antrag wird üblicherweise mittels des vom IGE zur Verfügung gestellten Formulars via verschlüsselter Email gestellt. Die Patentanmeldung kann nachträglich nicht ohne eine Verschiebung des Anmeldedatums ergänzt werden, so dass es unentbehrlich ist, dass der Text so vollständig wie möglich verfasst wird und dass er die Voraussetzungen für die Erteilung des Patents und für den bestmöglichen Schutz erfüllt.

Prüfung einer Schweizer Patentanmeldung

Schweizer Patentanmeldungen werden nur einer Formalprüfung jedoch keiner Sachprüfung unterzogen; Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden dabei nicht geprüft. Daher können manchmal Anmeldungen trotz mangelnder Neuheit zugelassen werden. Die Gültigkeit eines aus einer solcher Anmeldung resultierenden Patentes kann jedoch von Dritten mittels einer Nichtigkeitsklage in Frage gestellt werden. Es ist also im Interesse des Anmelders, den Schutzumfang so einzuschränken, um die Erlangung eines Patentes zu sichern, das kaum von einem Gericht widerrufen werden kann.

Vorteile einer Schweizer Patentanmeldung

Schweizer Patentanmeldungen haben vor allem den Vorteil, relativ kostengünstig zu sein, da das Erteilungsverfahren möglichst vereinfacht ist. Es fallen jedoch ab dem 4. Jahr Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung des Patentes an. Das Erteilungsverfahren ist nicht sehr schnell und eine definitive Erteilung kann oft nicht vor 4 oder 5 Jahren erwartet werden. Da die Anmeldungen keiner Sachprüfung unterzogen werden, geniesst ein Schweizer Patent eine weniger starke Vermutung der Rechtsgültigkeit als Patente, die nach einer eingehenden Prüfung erteilt werden, und mag schlussendlich schwieriger zu kommerzialisieren sein.

Schweizer Patent: Recherchenbericht

Es ist möglich, einen international Recherchenbericht auf Basis eines Schweizerischen Patentes anzufordern. Die Recherche wird vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt.

Diese Recherche ist fakultativ, wird aber notwendig, falls der Schutz innerhalb Europas oder via PCT erweitert werden soll. Daher wird oft empfohlen, die Recherche früh zu beantragen, um eine Stellungnahme vom EPA zu erhalten, bevor Kosten für einen erweiterten geographischen Schutz anfallen. Zudem ist es möglich, den in Europa angemeldeten Text oder die internationale Patentanmeldung gemäss PCT anzupassen, um möglichen Einwänden so zu begegnen.

Das EPA versucht meistens, diesen Bericht innerhalb einer 9-monatigen Frist nach Anmeldedatum zu erstellen, falls die Anmeldung keine Priorität beansprucht. Der Recherchenbericht enthält eine Liste von Dokumenten, welche vom Prüfer als relevant für Beurteilung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit der Anmeldung erachtet werden. Die Dokumente werden dem Bericht beigelegt. Ein Buchstabe neben jedem Dokument gibt dessen Relevanz an. Die bedeutendsten Codes sind “X“ für ein Dokument, das individuell betrachtet die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit eines Anspruchs der Anmeldung in Frage stellt, und “Y“ für Dokumente, die in Kombination mit anderen Dokumenten die erfinderische Tätigkeit eines Anspruchs  in Zweifel ziehen. Der Buchstabe “A“ bezeichnet diejenigen Dokumente, die als technischer Hintergrund zitiert werden.

Einziger Zweck des Recherchenberichts ist es, die Patentierbarkeit der beanspruchten Erfindung zu bestimmen. Es wird dabei nicht überprüft, ob die Erfindung frei ausgeübt werden kann, ohne irgendwelche existierende Patente zu verletzen. Ein älteres Patent, welches ausreichend breit formulierte Ansprüche enthält, so dass diese möglicherweise durch die Erfindung verletzt werden können, aber welches das neue Merkmal nicht direkt beschreibt, wird somit nicht unbedingt zitiert, obwohl der Anmelder offensichtlich sehr an der Existenz eines solchen Patents interessiert wäre.

Der Recherchenbericht gibt ebenfalls nicht an, ob die zitierten Patente noch in Kraft sind.

Schweizer Patent: Veröffentlichung

Schweizer Patentanmeldungen werden ungefähr 18 Monate nach dem Anmeldedatum oder, falls eine Priorität beansprucht wurde, nach dem ältesten Prioritätsdatum veröffentlicht.

Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

P&TS wurde auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass eine zunehmende Anzahl unserer Mandanten Einladungen zur Bezahlung von scheinbar offiziellen Gebühren erhalten. Diese Aufforderungen stammen weder von P&TS, noch von der OMPI/WIPO oder vom EPA und stehen in keinem Zusammenhang mit der Bearbeitung von Europäischen oder internationalen PCT Patentanmeldungen.

Was immer die Registrierungsdienstleis­tungen in solchen Einladungen sein mögen, sie stammen nicht von P&TS und haben nichts mit der OMPI oder vom EPA oder deren offiziellen Veröffentlichung zu tun.

Es wird dringendst empfohlen, solchen Zahlungsaufforderungen nicht nachzukommen. Beispiele sind auf der Website der WIPO verfügbar: http://www.wipo.int/pct/en/warning/pct_warning.html

examen du brevet, notifications

Schweizer Patent: Prüfung

Ein Prüfungsantrag muss mit der Bezahlung einer Gebühr innerhalb der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum festgelegten Frist eingereicht werden.
Schweizer Patentanmeldungen werden nur einer Formalprüfung jedoch keiner Sachprüfung unterzogen; Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden dabei nicht geprüft. Daher können manchmal Anmeldungen trotz mangelnder Neuheit zugelassen werden. Die Gültigkeit eines aus einer solcher Anmeldung resultierenden Patentes kann jedoch von Dritten mittels einer Nichtigkeitsklage in Frage gestellt werden.

Schweizer Patent: Amtsbescheide

Das Institut untersucht die Anmeldung hingehend formaler Aspekte. Falls die Anmeldung als mangelhaft eingestuft wird, beispielsweise wegen einem Mangel an Klarheit, so sendet der Prüfer eine schriftliche Beanstandung an den Anmelder oder dessen Vertreter mit einer Frist zur Korrektur dieser Mängel, oder um gegen die Einwände zu argumentieren. Die Frist beläuft sich normalerweise auf vier Monate, kann aber mittels einfachem schriftlichen Ersuchen verlängert werden.

Die Prüfungsabteilung ist nicht befugt, die Patentanmeldung zurückzuweisen, ohne dem Anmelder vorher eine Möglichkeit zur Beantwortung der angebrachten Einwände zu gewähren. Falls die Antwort des Anmelders Grund für neue Einwände gibt, muss eine neue Beanstandung gesandt werden. Das Verfahren kann somit theoretisch eine mehr oder minder grosse Anzahl von Schriftenwechseln zwischen dem Anmelder und der Prüfungsabteilung mit sich bringen.
Brevet délivré

Schweizer Patent: Erteilung

Falls die Prüfungsabteilung die letzte vom Anmelder vorgeschlagene Fassung der Anmeldung akzeptiert, teilt sie diesen Entscheid dem Anmelder mit der Zustellung einer Ankündigung des Prüfungsabschlusses und der Patenterteilung mit. Das Patent wird hiernach innerhalb einer Frist von mehreren Wochen erteilt. Die Patentschrift wird mit dem zugelassenen Text veröffentlicht.

Schweizer Patent: Jahresgebühren

Die Gültigkeitsdauer eines Schweizer Patentes beträgt maximal 20 Jahre, unter der Voraussetzung, dass die Jahresgebühren regelmässig entrichtet werden. Die Jahresgebühren sind im Voraus ab dem vierten Jahr seit dem Hinterlegungsdatum beim Institut (IGE) zu bezahlen. So wird die erste Zahlung 36 Monate nach dem Anmeldetag fällig. Die Höhe der Jahresgebühren steigt jedes Jahr progressiv.
abandon du brevet européen ; déchéance

Schweizer Patent: Löschung

Die Schweizer Patentanmeldung kann seine Wirkung in einem der nachfolgenden Fälle verlieren:

  • auf jeden Fall nach 20 Jahren ab Anmeldedatum
  • wenn eine Jahresgebühr oder eine andere erforderliche Gebühr vom Anmelder oder Inhaber nicht bezahlt wird
  • wenn die Anmeldung auf Grund einer Nichterfüllung der  Voraussetzungen der Schweizer Patentgesetze abgelehnt wird
  • wenn der Patentinhaber schriftlich darauf verzichtet
  • falls der Anmelder nicht auf eine Beanstandung des Instituts reagiert
  • wenn das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patentes feststellt
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