Video Priorität
Die Einreichung einer Prioritätsanmeldung in einem ersten Staat erwirkt ein Prioritätsrecht, das für Anmeldungen im Ausland innerhalb der nächsten zwölf Monate beansprucht werden kann. So ist es möglich, zunächst nur in einem Land eine erste Anmeldung einzureichen und sogar einen ersten Recherchebericht vom Patentamt zu erhalten, bevor man über eine Ausweitung des Schutzes in andere Länder entscheidet, unter Berücksichtigung des Rechercheberichts und möglicher Verbesserungen der Erfindung während dieser zwölf Monate. Diese spätere Patentanmeldung profitiert dann vom gleichen Datum wie die Anmeldung, die das Prioritätsrecht begründet.
Achtung: Die Priorität gilt jedoch für die Merkmale der Erfindung, die sowohl in der ursprünglichen Anmeldung als auch in der Anmeldung unter Priorität beschrieben sind. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, eine möglichst vollständige Erstanmeldung zu erstellen, die insbesondere Schutzansprüche enthält, die den Ansprüchen in der endgültigen Anmeldung sehr nahe kommen oder mit ihnen identisch sind.
Video präsentiert von Maria Maina