Deutsches Patent

Deutschland ist für viele Branchen der grösste und wichtigste Markt in Europa und ein wichtiges Exportland für die Schweiz. Falls nur wenige Länder in Europa patentrechtlich geschützt werden sollen, ist ein deutsches Patent eine günstige alternative zu einem europäischen Patent. Zusätzlich haben deutsche Gerichte eine hohe Kompetenz in Patentverletzungsstreitigkeiten, so dass erteilte deutsche Patente in Deutschland relativ schnell und effektiv gegenüber Wettbewerbern durchgesetzt werden können.

Etude de brevetabilité et recherche de brevets

Deutsches Patent: Patentierbarkeitsanalyse

Wenn eine Erfindung bei uns eingereicht wird, beginnen wir mit einer Patentierbarkeitsanalyse, um sicherzustellen, dass die Erfindung die Bedingung der Neuheit erfüllt. Ziel dieser Analyse ist es, den der Erfindung am nächstliegenden Stand der Technik genau zu bestimmen. Der daraus resultierende Bericht enthält eine Liste der von Dritten veröffentlichten Patente und Artikel, welche die Patentierbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnten, sowie Vorschläge bezüglich einer Schutzstrategie

Die Kosten der Patentierbarkeitsanalyse werden gemäss einer im Voraus vereinbarten Pauschale verrechnet, meistens CHF 3’000.- zuzüglich MwSt, für eine Erfindung mittlerer Komplexität.

Beinahe die Hälfte der uns unterbreiteten Erfindungen werden auf Grund der Patentierbarkeitsanalyse nicht zum Patent angemeldet, da ein durch den gefunden Stand der Technik eingeschränkter Schutz den Aufwand und die Kosten einer Patentanmeldung nicht rechtfertigen würden. In diesem Fall bedeutet die durchgeführte Patentierbarkeitsanalyse bedeutende Kosteneinsparungen, da die Kosten einer überflüssigen Patentanmeldung vermieden werden können.

Sollte das Verfahren aber mit dem Verfassen einer Patentanmeldung weitergehen, erlaubt die Patentierbarkeitsanalyse diejenigen Merkmale zu bestimmen, welche effizient geschützt werden können. Ausserdem erhellt sie die Unterschiede zwischen der neuen Erfindung und den in der Analyse ermittelten Dokumenten und hilft so bei einer bestmöglichen Ausarbeitung einer Patentanmeldung.

Die Patentierbarkeitsanalyse wird ebenfalls von einer oder mehreren Empfehlungen für eine mögliche Schutzstrategie begleitet, wobei die kommerziellen Aussichten, der Stand der Technik und das Budget des Anmelders berücksichtigt werden.

Dépôt d'une demande de brevet

Deutsches Patent: Anmeldung

Der Text und die Zeichnungen werden dann mit einem entsprechenden Antrag beim deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Die Formalitätenabteilung des DPMAs untersucht die formale Aspekte und gibt dem Antrag eine Anmeldenummer und ein Anmeldedatum.

Von diesem Datum an darf die im Antrag beschrieben Erfindung veröffentlicht oder kommerzialisiert werden.
Brevet allemand

Recherchebericht / Prüfung

Im Rahmen des Prüfungsverfahrens untersucht ein Prüfer des DPMA, ob die deutsche Patentanmeldung alle nötigen Bedingungen der Patentierbarkeit einschliesslich Neuheit und erfinderische Aktivität erfüllt. Diese Prüfung beginnt, nachdem die Prüfungsgebühren bezahlt worden sind, was zum Zeitpunkt der Einreichung oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens 7 Jahren nach der Einreichung erfolgt.

Im Rahmen dieser Prüfung führt der Prüfer eine Recherche durch, um den Stand der Technik zu bestimmen, aufgrund dessen die Neuheit und erfinderische Aktivität beurteilt werden. Die Recherche kann vor der Prüfung nach Bezahlung einer zusätzlichen moderaten Gebühr beantragt werden, um so schneller über die Resultate verfügen zu können.

Deutsches Patent: Veröffentlichung

Deutsche Patentanmeldungen werden ungefähr 18 Monate nach dem Anmeldedatum oder, falls eine Priorität beansprucht wurde, nach dem ältesten Prioritätsdatum veröffentlicht. Der Antragsteller geniesst ab der Veröffentlichung einen vorläufigen Schutz und darf nun sein Produkt und dazugehörige Dokumentationen mit „German patent pending“ oder „Deutsches Patent angemeldet“ versehen.

Deutsches Patent: Prüfbescheid

In der Mehrheit der Fälle ermittelt der Prüfer eine bestimmte Anzahl an Mängeln, welche seiner Ansicht nach einer Erteilung des deutschen Patents entgegenstehen. Die oft genannten Hauptgründe umfassen: Mangel an Neuheit, Mangel an erfinderischer Tätigkeit sowie Unklarheiten. In einem solchen Fall erlässt der Prüfer einen Prüfbescheid, um diese Beanstandungen dem Anmelder zu unterbreiten. Die erhobenen Einwände können durch die Einreichung von Argumenten oder die Modifizierung der Anmeldung überwunden werden, um die Erteilung des Patentes zu erreichen. Neue Prüfbescheide werden so lange erlassen bis der Prüfer die Patentanmeldung für erteilbar befindet. In sehr komplexen Fallen kann der Prüfer eine mündliche Verhandlung vor dem DPMA verlangen.

Brevet délivré

Deutsches Patent: Erteilung

Das deutsche Patent wird erteilt, wenn die eventuell angepasste Anmeldung die Kriterien der Patentierbarkeit erfüllt. Im Entscheid zur Erteilung wird der gewährte Schutz definiert. Dies setzt jeder Möglichkeit zu weiteren Anpassung ein Ende. Das Patent wird kurz nach diesem Entscheid veröffentlicht.

Nach der Erteilung ist es möglich gegen Dritte vorzugehen. Der Inhaber kann auch Angaben auf dem Produkt machen wie „Deutsches Patent”, „patentiert”, „Patent”, „patented”.

Deutsches Patent: Jahresgebühren

Die Gültigkeitsdauer eines deutschen Patentes beträgt maximal 20 Jahre, jedoch unter der Voraussetzung, dass die progressiv steigenden Jahresgebühren regelmässig beim DMPA entrichtet werden.

abandon du brevet européen ; déchéance

Deutsches Patent: Löschung

Eine deutsche Patentanmeldung oder ein Patent kann seine Wirkung in einem der nachfolgenden Fälle verlieren:

  • auf jeden Fall nach 20 Jahren ab Anmeldedatum
  • wenn eine Jahresgebühr oder eine andere erforderliche Gebühr vom Anmelder oder Inhaber nicht bezahlt wird
  • falls der Anmelder nicht auf einen Prüfbescheid des DPMAs reagiert
  • wenn die Anmeldung auf Grund einer Nichterfüllung der Voraussetzungen des deutschen Patentgesetz abgelehnt wird
  • wenn das Bundespatentgericht oder eine Einspruchsabteilung des DPMA das Patent widerruft