Schutz der Topographien von Halbleitern

Halbleiterprodukte (Chips) können durch ein Patent geschützt werden und unterliegen denselben Bestimmungen wie Erfindungen in anderen Bereichen.

Viele Länder, darunter auch die Schweiz, haben es als sinnvoll betrachtet, einen speziellen Schutztitel für Halbleiterprodukte zu schaffen. Dieser neuartige Schutz erlaubt es, das Layout eines Schaltkreises unabhängig von seiner ausgeführten Funktion zu vernünftigen Preisen schützen zu lassen.

Die Hinterlegung einer Halbleitertopographie ist kostengünstig und ermöglicht es, sich wirksam gegen sklavische Nachahmung und Reverse-engineering zu schützen. Das Topographienregister ist öffentlich, so dass die Charakteristika eines hinterlegten Schaltkreises nicht im nachhinein patentiert werden können. Die Topographien erlauben also einen Schutz mit minimalen Formalitäten gegen das Risiko von Patentverletzungen durch später eingereichte Patente Dritter.

Obwohl die Zahl der eingereichten Topographien sich noch in Grenzen hält, ist mit einer Zunahme zu rechnen, wenn die Hersteller und ihre Anwälte sich mit diesem neuen Schutzrecht besser vertraut gemacht haben. Wir haben eine in der Schweiz einmalige Erfahrung auf diesem Gebiet und verfolgen selbstverständlich genauestens alle zukünftigen Entwicklungen.

Weitere Informationen über Halbleiter können hier heruntergeladen werden.

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Giovanni Gervasio

Giovanni Gervasio

Technical Director