Internationale PCT Anmeldungen
P&TS ist für die Einreichung von internationalen Patentanmeldungen gemäss dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) zugelassen. Ein Entwurf wird von einem P&TS Patentanwalt aufgrund der erhaltenen mündlichen oder schriftlichen Angaben ausarbeitet. Dieser Entwurf wird dem Anmelder unterbreitet, der vor der Anmeldung Korrekturen und/oder Ergänzungen darin anbringen kann.
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT, Patent Cooperation Treaty)
Es existiert momentan kein “internationales Patent” als Solches. Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT, Patent Cooperation Treaty) hat jedoch eine internationale Anmeldung implementiert. Eine internationale Anmeldung hat in jedem der benannten Staaten die gleichen Wirkungen wie ein nationales Patent. Das PCT wurde durch 151 Staaten (Stand Dezember 2016) ratifiziert, einschliesslich der meisten industrialisierten Länder. Es ist somit möglich, eine einzige internationale Anmeldung bei einer einzigen Behörde in nur einer Sprache statt mehr als Hundert nationale Anmeldungen einzureichen. Die Liste der PCT-Mitgliedstaaten ist beispielsweise auf der Website von der WIPOI unter http://www.wipo.int/pct/guide/en/gdvol1/annexes/annexa/ax_a.pdf ersichtlich.