Das Schweizer Patentgesetz wird derzeit revidiert. Die neue Fassung soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ziel dieser Reform ist es, das Schweizer Patent zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen. Diese Änderungen sind zwar zu begrüßen, bedeuten jedoch auch, dass gewisse Erfindungen, die heute in der Schweiz patentierbar sind, künftig nicht mehr oder nur noch unter strengeren Voraussetzungen patentierbar sein werden. Dies betrifft insbesondere „einfache“ Erfindungen oder solche mit geringer erfinderischer Tätigkeit.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung einer obligatorischen (kostenpflichtigen) Neuheitsrecherche zum Stand der Technik, deren Bericht zusammen mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Zudem wird es möglich sein, eine vollständige Prüfung sämtlicher Patentierungsvoraussetzungen zu beantragen. Weitere geplante Änderungen umfassen die Möglichkeit, Patentanmeldungen in englischer Sprache einzureichen, die Pflicht zur Zahlung von Jahresgebühren bereits ab dem 3. Jahr (anstelle des derzeitigen 4. Jahres) sowie die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für Beschwerden gegen Entscheide des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) in Patentsachen.
Das Schweizer Patent wird dadurch stärker, aber auch kostspieliger und anspruchsvoller zu erlangen sein. Wenn der Schweizer Markt von besonderer Bedeutung ist, empfiehlt es sich, Patentanmeldungen so schnell wie möglich vor Ende 2026 einzureichen, um noch von der aktuellen Regelung zu profitieren, die für inkrementelle Erfindungen, die sich kaum vom Stand der Technik unterscheiden, günstiger ist. Es können auch Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass bereits eingereichte Schweizer Patentanmeldungen nicht dem revidierten Gesetz unterliegen. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.


