Schweizer Patent: Anmeldung
Die Patentanmeldung muss beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern eingereicht werden und hat folgende Elemente zu umfassen:
- Einen Antrag auf Erteilung eines Patentes für die Schweiz
- Eine Beschreibung des Patentes
- Einen oder mehrere Ansprüche
- Die Zeichnungen, auf welche sich die Beschreibung bezieht.
Der Anmeldung wird ein Anmeldedatum und eine Anmeldenummer zugeteilt. Dieses Anmeldedatum kann gegebenenfalls als Prioritätsdatum für Anmeldungen in anderen Ländern beansprucht werden, wenn diese Anmeldungen innerhalb des Prioritätsjahres von der ersten Anmeldung eingereicht werden. Der Antrag wird üblicherweise mittels des vom IGE zur Verfügung gestellten Formulars via verschlüsselter Email gestellt. Die Patentanmeldung kann nachträglich nicht ergänzt werden, so dass es unentbehrlich ist, dass der Text so vollständig wie möglich verfasst wird und dass er die Voraussetzungen für die Erteilung des Patents und für den bestmöglichen Schutz erfüllt.
Recherche und Prüfung von Schweizer Patentanmeldungen
Eine Recherche nach Dokumenten, die für die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit Ihrer Erfindung relevant sind, deren Bericht veröffentlicht wird, ist nach dem neuen Gesetz ab dem 01.01.2027 obligatorisch.
Gemäß dem neuen Gesetz, das seit dem 01.01.2027 in Kraft ist, werden Schweizer Patentanmeldungen einer Formprüfung unterzogen, und es besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine vollständige Sachprüfung zu beantragen, die jedoch optional bleibt.
Vorteile einer Schweizer Patentanmeldung
Schweizer Patentanmeldungen haben vor allem den Vorteil, dass sie relativ kostengünstig sind, da das Erteilungsverfahren keine obligatorische Sachprüfung vorsieht. Ab dem dritten Jahr nach der Einreichung müssen jedoch jährliche Aufrechterhaltungsgebühren entrichtet werden, um das Patent aufrechtzuerhalten. Das Erteilungsverfahren ist nicht sehr zügig, und es ist nicht ungewöhnlich, dass man vier oder fünf Jahre warten muss, bis das Patent endgültig erteilt wird. Da die Anmeldungen nicht vorab inhaltlich geprüft werden, genießt ein Schweizer Patent keine so starke Vermutung der Gültigkeit wie ein nach einem Prüfungsverfahren erteiltes Patent und ist möglicherweise schwieriger zu vermarkten.