Französische Patente

Um eine stark auf Frankreich ausgerichtete Erfindung zu schützen oder falls sich die wichtigsten Konkurrenten in Frankreich befinden, bietet sich ein französisches Patent oft als ein effizientes Mittel an. Zudem machen das vereinfachte Prüfungsverfahren und die niedrigen Gebühren das französische Patent besonders interessant. International gesehen ist das Einreichen einer ersten Anmeldung in Frankreich in wirtschaftlicher Hinsicht ein äusserst effizientes Mittel für die Umsetzung einer erweiterten Schutzstrategie. Und schliesslich sind französische Anmelder verpflichtet, alle ersten Anmeldung beim französischen Patentamt (INPI) einzureichen, um den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Das INPI prüft und erteilt Patente für Frankreich. Das französische Verfahren ist einfach, nicht teuer und ermöglicht das Erlangen eines nationalen Patentes in einem sehr kleinen Zeitrahmen (durchschnittlich 27 Monate). Die wichtigsten Schritte des französischen Verfahrens werden hiernach erläutert.

Etude de brevetabilité et recherche de brevets

Französisches Patent: Patentierbarkeitsanalyse

Wenn eine Erfindung bei uns eingereicht wird, beginnen wir mit einer Patentierbarkeitsanalyse, um sicherzustellen, das die Erfindung die Bedingung der Neuheit erfüllt. Ziel dieser Analyse ist es, den der Erfindung am nächstliegenden Stand der Technik genau zu bestimmen. Schlussendlich wird ein Bericht erstellt mit einer Liste der von Dritten veröffentlichten Patente und Artikel, welche die Patentierbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnten, sowie mit unseren Vorschläge bezüglich einer Schutzstrategie.

Die Kosten der Patentierbarkeitsanalyse werden gemäss einer im Voraus vereinbarten Pauschale verrechnet, meistens CHF 3’000.- zuzüglich MwSt, für eine Erfindung mittlerer Komplexität.

Einige der uns unterbreiteten Erfindungen werden auf Grund einer negativen Patentierbarkeitsanalyse nicht zum Patent angemeldet, da der durch den gefundenen Stand der Technik eingeschränkte Schutz den Aufwand und die anfallenden Kosten für eine Patentanmeldung nicht rechtfertigen würden. In diesem Fall bedeutet die durchgeführte Patentierbarkeitsanalyse bedeutende Kosteneinsparungen, da die Kosten einer überflüssigen Patentanmeldung vermieden werden können.

Sollte das Verfahren aber mit dem Verfassen einer Patentanmeldung weitergehen, erlaubt die Patentierbarkeitsanalyse diejenigen Merkmale zu bestimmen, welche effizient geschützt werden können. Ausserdem können die Unterschiede zwischen der neuen Erfindung und den in der Analyse ermittelten Dokumenten besser hervorgehoben werden und hilft so bei einer bestmöglichen Ausarbeitung einer Patentanmeldung. Die Patentierbarkeitsanalyse wird ebenfalls von einer oder mehreren Empfehlungen für eine mögliche Schutzstrategie begleitet, wobei die kommerziellen Aussichten und der Stand der Technik berücksichtigt werden. Vor dem Ausarbeiten der Patentanmeldung wird ebenfalls ein Budget erstellt.
Dépôt d'une demande de brevet

Französisches Patent: Anmeldung

Der Text und die Zeichnungen werden dann mit einem entsprechenden Antrag beim französischen Patentamt (INPI) eingereicht. Das INPI gibt dem Antrag eine Antragsnummer und ein Antragsdatum.

Von diesem Datum an darf die im Antrag beschrieben Erfindung veröffentlicht oder kommerzialisiert werden. Ausserdem kann der Antragsteller sein Produkt und dazugehörige Dokumentationen mit „Patent pending“ versehen.

Französisches Patent: Recherchenbericht

Die Patentanmeldung wird dann einer Formalprüfung unterzogen. Es können mögliche Einwände zur Form oder Präsentation der Anmeldungsdokumente erhoben werden. Es muss zwingend auf diese Einwände geantwortet werden, so dass die Prüfung fortgesetzt werden kann. Das INPI sendet sodann eine Kopie der Anmeldung an das Europäische Patentamt (EPA), welches im Auftrag vom INPI eine Recherche zum Stand der Technik durchführt und eine Stellungnahme zur Patentierbarkeit der Anmeldung abgibt.

Das EPA versucht meistens, diesen Bericht innerhalb einer 9-monatigen Frist nach Anmeldedatum zu erstellen, falls die Anmeldung keine Priorität beansprucht. Der beanspruchte Zeitrahmen kann sich allerdings auf mehrere Jahre ausdehnen, falls es sich bei der betroffenen Erfindung nicht um eine Erstanmeldung handelt. Der Recherchenbericht enthält eine Liste von Dokumenten, welche vom Prüfer als relevant für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit der Anmeldung erachtet werden. Die Dokumente werden dem Bericht beigelegt. Ein Buchstabe neben jedem Dokument gibt dessen Relevanz an. Die bedeutendsten Codes sind “X“ für ein Dokument, das individuell betrachtet die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit eines Anspruchs der Anmeldung in Frage stellt, und “Y“ für Dokumente, die in Kombination mit anderen Dokumenten die erfinderische Tätigkeit eines Anspruchs  in Zweifel zieht. Der Buchstabe “A“ bezeichnet diejenigen Dokumente, die als technischer Hintergrund zitiert werden.

Der Recherchenbericht wird zusammen mit einer Stellungnahme zur Patentierbarkeit an das INPI gesandt und weiter an den Anmelder geleitet. Dieser hat eine dreimonatige Frist, um auf die gegen eine Patentierbarkeit erhobenen Einwände zu antworten. Falls der Recherchenbericht nur Dokumente mit einem vom Prüfer markierten “A” aufweist, so ist eine Antwort an das INPI nicht zwingend.

Einziger Zweck des Recherchenberichts ist es, die Patentierbarkeit der beanspruchten Erfindung zu bestimmen. Es wird auf keinen Fall dabei überprüft, ob die Erfindung frei ausgeübt werden kann, ohne irgendwelche existierende Patente zu verletzen. Ein älteres Patent, welches genügend breit formulierte Ansprüche enthält, so dass diese möglicherweise durch die Erfindung verletzt werden können, aber welches das neue Merkmal nicht direkt beschreibt, wird somit nicht unbedingt zitiert, obwohl der Anmelder offensichtlich sehr an der Existenz eines solchen Patents interessiert wäre.

Der Recherchenbericht gibt ebenfalls nicht an, ob die zitierten Patente noch in Kraft sind.

Französisches Patent: Veröffentlichung

Französisches Patentanmeldungen werden ungefähr 18 Monate nach dem Anmeldedatum oder, falls eine Priorität beansprucht wurde, nach dem ältesten Prioritätsdatum veröffentlicht. Der Recherchenbericht wird der Veröffentlichung beigelegt, falls vorhanden (Veröffentlichung A1); ist dem nicht so, wird er separat zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht (mit A3 gekennzeichnete Veröffentlichung).

Brevet délivré

Französisches Patent: Erteilung

Der Prüfer beim INPI entscheidet auf Grund der Stellungnahme im Recherchenbericht, ob ein Patent erteilt wird oder nicht. Während dieser Phase des Verfahrens können nur Anmeldungen abgelehnt werden, deren beanspruchtes Objekt offensichtlich nicht neu ist.

Das erteilte Patent umfasst einen Anhang der angibt, ob die während des Recherchenberichts identifizierten, vorgängigen Dokumente die Patentierfähigkeit des Patents beinträchtigen können oder nicht.

Französisches Patent: Jahresgebühren

Die Gültigkeitsdauer eines französischen Patentes beträgt maximal 20 Jahre, unter der Voraussetzung, dass die Jahresgebühren regelmässig beim INPI entrichtet werden.

abandon du brevet européen ; déchéance

Französisches Patent: Löschung

Eine französische Patentanmeldung kann seine Wirkung vor allem in einem der nachfolgenden Fälle verlieren:
  • auf jeden Fall nach 20 Jahren ab Anmeldedatum
  • wenn eine Jahresgebühr oder eine andere erforderliche Gebühr vom Anmelder oder Inhaber nicht bezahlt wird
  • falls der Anmelder nicht auf eine Beanstandung des INPI reagiert
  • wenn die Anmeldung auf Grund einer Nichterfüllung der Voraussetzungen des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum abgelehnt wird
  • wenn ein Gericht die Nichtigkeit des Patentes feststellt

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Sophie Cardy

Französischer und Europäischer Patentanwalt