Exportorientierte KMU sollen bei Innovationsprojekten mit der KTI erleichterte Bedingungen erhalten. Dafür beantragt der Bundesrat dem Parlament zusätzliche 61 Millionen Franken. Die Sondermassnahmen der KTI dauern von Mitte bis Ende 2016.
Bei F&E-Projekten werden die Bedingungen für den Umsetzungspartner auf Antrag gelockert:
- Der Cashbeitrag des Umsetzungspartners an den Forschungspartner kann teilweise oder ganz erlassen werden (normal: 10% des KTI-Beitrages)
- Der Anteil des Umsetzungspartners an den Gesamtprojektkosten kann bis auf 30% reduziert werden (normal: > 50%)
- Alle Anträge auf Sondermassnahmen werden fallweise geprüft und entschieden.
Von den Sondermassnahmen können ausschliesslich exportorientierte oder exportzuliefernde KMU in der Schweiz profitieren.
Mehr Inormationen zur Umsertung befindet sich auf http://www.kti.admin.ch/sondermassnahmen.