Das neue Schweizer Patentgesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Diese Reform stärkt die Attraktivität des Schweizer Patents, führt jedoch auch strengere Anforderungen und möglicherweise höhere Kosten mit sich.
Sie bringt mehrere wesentliche Änderungen mit sich. So wird eine Recherche nach Dokumenten, die für die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit Ihrer Erfindung relevant sind, verpflichtend und gebührenpflichtig, wobei der Bericht veröffentlicht wird. Zudem ermöglicht sie eine sachliche Prüfung Ihrer Erfindungen. Die Jahresgebühren sind bereits ab dem dritten Jahr statt erst ab dem vierten Jahr fällig. Schließlich wird es möglich sein, eine Patentanmeldung in englischer Sprache einzureichen, ohne dass eine Übersetzung in eine der Schweizer Landessprachen erforderlich ist.
Zwei Übergangsmaßnahmen können noch in diesem Jahr ergriffen werden, um von der derzeitigen Regelung zu profitieren, die für inkrementelle Erfindungen, die sich nur geringfügig vom Stand der Technik unterscheiden, günstiger ist, und so sicherzustellen, dass Ihre bereits eingereichten Schweizer Patentanmeldungen nicht dem neuen Gesetz unterliegen.
Jetzt ist es an der Zeit zu handeln: Ihre Schutzsituation in der Schweiz verdient eine individuelle Analyse.
Unsere Experten stehen bereit, um Ihnen dabei zu helfen, Ihre Patentanmeldungen in der Schweiz vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zu überprüfen.


