Design

Das Design eines Produktes ist oft ausschlaggebend für dessen wirtschaftlichen Erfolg. Besonders gelungene Formen oder Motive können den maximalen Preis für ein gegebenes Produkt vervielfachen.

Das Einreichen eines Designs ermöglicht einen Schutz vor Designnachahmungen. Ein Schutz kann sowohl zweidimensionalen Kreationen (Textilien, Verpackung, Uhrenzifferblatt usw.) als auch dreidimensionalen Objekten (Möbeln, Uhren, Gestellen) erteilt werden.

Das am 1. Juli 2002 eingeführte Schweizerische Designgesetz gewährt einen bedeutend erweiterten Schutzumfang und die Schutzdauer wurde von vorher 15 auf jetzt 25 Jahre erhöht. Die Vorteile des früheren Muster- & Modellgesetz, d.h. ein einfaches und relativ günstiges Verfahren, wurden dabei beibehalten, und eine Eintragung kann in der Regel innerhalb von 1-2 Monaten erreicht werden. Anmeldungen, die mehreren Designs umfassen, sind erlaubt, insofern als die verschiedenen Objekte der gleichen Klasse der Locarno Klassifikation gehören. Die Gesamtkosten für den Designschutz in der Schweiz sind von der Anzahl Designs (d.h. Objekte) und der Anzahl von veröffentlichten Abbildungen abhängig. Eine kurze Beschreibung des Designs (max. 100 Wörter) kann fakultativ eingereicht werden. Obwohl versiegelte Anmeldungen nicht mehr gestattet sind, ist es nun möglich, eine Verschiebung der Veröffentlichung um maximal 30 Monate zu beantragen.

Es ist möglich, für ein und dieselbe Vorrichtung sowohl ihre ästhetischen Merkmale mittels Muster- und Modellgesetz als auch ihre technischen Merkmale durch das Patentgesetz schützen zu lassen. Die beiden Rechte ergänzen sich so zu einem kompletten Schutz. Weitere Informationen können hier herunter geladen werden.